ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER R CLEAN

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der R clean (nachfolgend Dienstleister) und Ihnen (nachfolgend Auftraggeber), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Die R clean bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:

– Sämtliche Reinigungen im Innen- und Aussenbereich;

– Hauswartung;

– Facility Services und

– Umzugs- sowie Transporthilfen 

→ alles für sowohl geschäftliche als auch private Kunden.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der R clean in Anspruch nehmen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Dienstleistung.

Der Dienstleister führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

Die Leistung des Dienstleisters gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projekt-Teilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Dienstleisters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.

Soll der Dienstleister zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Dienstleister sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Dienstleister auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

4. Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist der Dienstleister zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Dienstleisters auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Auftraggeber automatisch, das heisst ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7% ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Dienstleisters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeiten. Bei einem Verstoss gegen § 6 (2) wird eine Vertragsstrafe gem. entstandenem Schaden ausgelöst.

7. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen. 

Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

8. Schweigepflicht, Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Dienstleister verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinzuweisen. 

Der Dienstleister ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

9. Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

Sämtliche seitens des Dienstleisters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Dienstleisters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden. 

Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Dienstleisters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Dienstleister Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. 

Bei einem Verstoss gegen § 9 (1) und/oder (2) wird eine Vertragsstrafe gem. § 10 ausgelöst.

10. Vertragsstrafe

Im Falle des Verstosses gegen § 9 (1) und/oder (2) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50’000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. 

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

11. Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

12. Sonstiges

Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. 

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 

Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. 

Gerichtsstand ist St. Gallen.

13. Datenschutz

(1)    Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihre vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

(2)   Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3)    Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(4)    Sie haben jederzeit das Recht, von der R clean über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5)    Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

(6)    Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.

14. Cookies

(1) Zur Anzeige des Dienstleistungsangebotes kann es vorkommen, dass wir Cookies einsetzen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

(2) Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

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